24. Juli 2013

Chinesische Heilkräuter mit Pestiziden belastet


Stellungnahme zur Greenpeace-Studie
„Chinesische Heilkräuter in Deutschland mit Pestiziden belastet“

Centrum für Therapiesicherheit in der Chinesischen Arzneitherapie (CTCA),
Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA),
Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für TCM (DWGTCM),
Societas Medicinae Sinensis (SMS)


Greenpeace veröffentlichte kürzlich eine Studie zur Qualität chinesischer Arzneidrogen. Diese beinhaltete eine Untersuchung auf Pestizidrückstände von 7 verschiedenen Drogen, von welchen Proben aus verschiedenen westlichen Ländern getestet wurden. Für Deutschland wurden 5 Proben untersucht. Das Resultat: „In Deutschland hat Greenpeace 38 unterschiedliche Pestizide in gerade mal fünf Proben gefunden. In 23 Fällen lagen die gefundenen Rückstände über der gesetzlichen Höchstmenge.“ Da gibt es nichts zu beschönigen! Die Werte für die anderen Länder sahen nicht besser aus (zum Originalartikel).

Die Studie sorgte für einige Irritationen unter TCM-Therapeuten und in der Öffentlichkeit.

Sind die gefundenen Werte für in Deutschland vertriebene chinesische Arzneidrogen repräsentativ?

Lydia Buhn, die als PTA in der TCM-Abteilung der Friedrichstadt-Apotheke in Berlin arbeitet, hat die Details der Greenpeacestudie für Deutschland dankenswerterweise recherchiert. Danach stammten die 5 Proben aus Deutschland sämtlich von der Firma Three Coconut Tree. „Three Coconut Tree ist in Deutschland und Europa gemeldet. Die Anmeldung bzw. Registrierung finden Sie hier: Handelsregister tmdb.de. Eingetragen ist die Firma als ein Tochterunternehmen der AsRopa Food GmbH, einem Lebensmittelhandel. Außerdem sieht man bei tmdb.de, dass die Three Coconut Tree für viele Produktarten eintragen ist, nicht jedoch für pharmazeutische Produkte. Die Firma vertreibt hauptsächlich Lebensmittel über China-Supermärkte in Deutschland und Europa, sowie bei amazon.de oder indomarkt.de.“

Wir stellen damit fest: Die Firma Three Coconut Tree ist eine Firma aus dem Lebensmittelhandelbereich, die natürliche Produkte vertreibt, die unter dem Label Lebensmittel laufen. Bei den getesteten Produkten handelt es sich um folgende: Gojibeeren, chinesische Datteln, Lonicera (Pflanzenteil nicht genannt, vermutlich Blüten), Bulbus Lili und Chrysanthemum (Pflanzenteil nicht genannt, vermutlich Blüten). Diese Produkte können sowohl als Arzneimittel wie auch als Lebensmittel Verwendung finden. Falls sie mit der Zweckbestimmung zur Heilung oder Linderung von Krankheiten vertrieben werden, handelt es sich um Arzneimittel, die, wenn sie mit verkehrsüblichen deutschen Namen vertrieben werden, unter die Ausnahme¬regelung von der Apothekenpflicht fallen könnten. Im Internet ist die Firma Three Coconut Tree derzeit aber nur mit reinen Lebensmitteln, wie Reis oder Zitronenblättern zu finden. Ob die potenziell auch als Arzneimittel Verwendung findenden Pflanzenprodukte nach Erscheinen der Greenpeace-Studie evt. gelöscht wurden, kann nicht mehr nachvollzogen werden. In jedem Fall kann man sagen:

Resümee

Die Produkte der Firma Three Coconut Tree haben mit der Praxis der Chinesischen Arzneitherapie in Deutschland so gut wie nichts gemeinsam. Kaum ein deutscher TCM-Therapeut dürfte diese Firma kennen, geschweige denn seinen Patienten empfehlen. Warum Greenpeace ausgerechnet und allein Produkte von dieser Firma für den Test auswählte, ist nicht nachvollziehbar.


Soweit Naturprodukte für Heilzwecke eingesetzt werden, sind sie nach der Gesetzeslage Arzneimittel, die ganz überwiegend unter die Apothekenpflicht fallen. Ein Vertreib von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken ist in Deutschland (bis auf wenige Ausnahmen) illegal. Die Apotheken sind staatlich verpflichtet, für jede von ihnen vertriebene Charge, soweit es sich nicht um Fertigarzneimittel handelt, Zertifikate von anerkannten europäischen Laboren vorzuhalten, die die Unbedenklichkeit hinsichtlich Pestizidrückständen, Schwermetallgehalte und (für bestimmte Produkte) der Aflatoxinbelastung belegen. Zusätzlich muss die Identität geprüft werden. Das Einhalten dieser Verpflichtungen wird von den Behörden überprüft.

Seriöse Therapeuten und Gesellschaften für Chinesische Medizin empfehlen seit jeher den Bezug von Rohdrogen und Granulaten ausschließlich über spezialisierte Apotheken.

Die letzten veröffentlichten Überprüfungen von Pestizidrückständen in chinesischen Arzneidrogen für Deutschland, die uns bekannt sind, liegen schon länger zurück und stammen vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker in Eschborn [1,2]. Dabei fand sich eine einzige mäßige Überschreitung eines Pestizidgrenzwertes. Allerdings fielen in einigen Fällen überhöhte Schwermetallgehalte auf. Es ist davon auszugehen, dass sich die Qualität der Drogen inzwischen im Zuge wachsender Sensibilitäten von verschiedenen Seiten eher verbessert als verschlechtert hat. Nach unserer Einschätzung kann man sich in aller Regel auf die Qualität spezialisierter deutscher Apotheken verlassen. Da es aber auch schwarze Schafe geben kann, ist die Wahl der Apotheke Vertrauenssache. Im Zweifelsfall sollte man sich die Zertifikate bestellter Ware zeigen lassen. Bei auffallend niedrigen Preisen ist Skepsis angebracht. Wer chinesische Arzneidrogen oder Granulate außerhalb von deutschen Apotheken* bestellt, geht ein erhebliches Sicherheitsrisiko ein, von dessen Ausmaß die Greenpeacestudie einen Eindruck vermittelt.


[1] Ihrig M, Ali SL. Qualität von Drogen der Traditionellen Chinesischen Medizin (2001).
Pharm Ztg 146(43): 416-22
[2] Ihrig M et al.. Qualitätsmängel bei TCM-Drogen (2004). Pharm Ztg 149: 3776-84

*In der Schweiz gibt es auch staatlich lizenzierte Lieferanten, von denen auch aus Deutschland bestellt wird, die den gleichen Qualitätsnormen unterliegen wie deutsche Apotheken.

17. Juli 2013

Anspruch auf Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel


Bundesbeamte haben Anspruch auf Beihilfe für nicht verschreibungsspflichtige Arzneimittel.
So lautet ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen.

Ein Beamter der Bundeswehr hatte geklagt, weil sein Dienstherr es abgelehnt hatte, Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren. Denn § 22 Abs. 2 Nr. 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) schloss Beihilfeleistungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Regelfall aus.

Härtefallregelung muss vorliegen
Das Oberverwaltungsgericht hat nun den Dienstherrn verpflichtet, Beihilfeleistungen zu bewilligen. Die Begründung des Gericht: der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit sei ohne eine Härtefallregelung unwirksam. Er verstoße gegen die grundgesetzlich garantierte Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz). Eine Härtefallregelung müsse es für die Fälle geben, in denen die finanziellen Aufwendungen für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für den Beihilfeberechtigten unzumutbar hoch seien. Dies liege nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann vor, wenn Beihilfeberechtigte mehr als 2 % (bei chronisch Kranken 1 %) ihrer jährlichen Einnahmen für Arzneimittel ausgeben müssten.

Härtefallregelung der BBhV nicht gesetzeskonform?

Seit dem 20. September 2012 enthält die BBhV in § 50 Abs. 1 erstmals eine Härtefallregelung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Nach dieser Vorschrift müssen Beihilfeberechtigte aber in bestimmten Fällen mehr als die vom Gesetz festgelegten 2 % (bei chronisch Kranken 1 %) ihrer jährlichen Einnahmen für Arzneimittel ausgeben.

Weitere Infos finden Sie hier.

12. Juli 2013

Öle und Fette in der Ernährung



Zum Thema bewusste Ernährung bin ich die Tage mal wieder auf einen Artikel gestossen, der zwar nicht mehr ganz brandneu ist, jedoch in seiner Grundaussage nach wie vor aktuell ist. Es geht darin um das Thema Qualität von Olivenöl, um das Abgeben des gesunden Menschenverstandes an Institutionen. Letzlich geht es darum, wie wichtig es ist, selbst nachzudenken und bewusst zu leben!

Stifung Warentest hatte damals ein Discounter-Olivenöl zum Testsieger gekürt. Dieser Test war leider derart dilettantisch, dass man sich tatsächlich fragen muss, was "Test" damit bezweckte. Der Autor des Artikels, Andreas März, ist Olivenbauer und Weinjournalist. Nach Landwirtschaftsstudium, Zeit als Berater eine Chemiefirma, seinen Lehrjahren bei Vinum und der Mitarbeit bei anderen Magazinen gründete er zusammen mit Freunden im Jahr 1994 den Verlag Merumpress AG und betreut seither die Zeitschrift Merum. Er gilt in der Branche als unbestechlicher, zu Recht unerbittlicher Verfechter in Sachen Öl und Streiter wider den Ungeist, die Verflachung und das mangelnde Qualitätsbewusstsein von Produzenten und Verbrauchern auf diesem Gebiet. Er weiss, was ein sehr gutes Olivenöl auszeichnet und wie es schmecken muss.
Hier ist der Artikel als pdf.

Olivenöl ist das hochwertige Allroundküchenöl, sei es für Salate oder auch zum kurzfristigen Erhitzen in Wok und Pfanne.

Olivenöl ist reich an sogenannten einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, die lebenswichtig sind. Diese Fettsäuren, die v.a. in Olivenöl sind relativ oxidationsstabil, so dass Sie angebrochene Olivenölflaschen im Laufe eines Jahres in aller Ruhe verbrauchen können. Kühle und dunkle Lagerung ist für jedes Öl wichtig, um schnelles Ranzigwerden zu verhindern. Gemüsesorten, die zur Deckung des Vitamin-A-Spiegels wichtig sind, z.B. Möhren, sollten immer mit einfach ungesättigten Fettsäuren (Olivenöl, Butterfett, Sahne, Walnussöl, Sesamöl) kombiniert werden. Die Vitaminbaustoffe sind fettlöslich, brauchen also das Fett, um vom Körper aufgenommen zu werden. (Öle mit höher ungesättigte Fettsäuren behindern jedoch die Aufnahme dieses Vitamins.)

Speiseöle, die überwiegend mehrfach ungesättigte Fettsäuren und sogenannte Omega-3-Fettsäuren enthalten (Lein-, Rapsöl), die ebenfalls lebenswichtig und hochwertig sind, dürfen dagegen gar nicht erhitzt werden. Ausserdem oxidieren diese Fette sehr schnell. D.h., sie müssen innerhalb von wenigen Wochen (nach Pressung!) verbraucht werden. Gerade Lein- und Rapsöl sollten innerhalb von 4-6 Wochen nach Pressung aufgebraucht sein. Kaufen Sie deshalb diese hochwertigen Öle nie im "Laden", schon gar nicht im Supermarkt. Sondern immer nur direkt frisch abgefüllt direkt bei einer Mühle in der Flaschengrösse, die Sie innerhalb dieser Zeit verbrauchen können. Solche Öle  gehören auch konsequent in den Kühlschrank.

Die Qualität ist wichtig, nicht das grundsätzliche Vermeiden von Fett!
Hochwertige Pflanzenöle, die kaltgepresst und nicht raffiniert sind, sind lebenswichtig!

Meiden Sie aber Sonnenblumen-, Distel- und Maisöl konsequent, sowie gesättigte Fettsäuren (v.a. in tierischen Fetten) und minderwertige, hochveränderte, verarbeitete Fette  d.h., raffinierte Billigöle, Speiseöle, Margarinen, gehärtete Industriefette und Nahrungsmittel, die solche enthalten. Durch das Verarbeiten und Erhitzen entstehen sogenannte Transfette, die uns schaden. Wurstwaren und Käse enthalten viel davon, noch mehr die (Halb-)Fertigprodukte, denn Fette sind gleichzeitig gute Geschmacksverstärker und geben ein "cremiges Mundgefühl".

Kaufen Sie z.B. nur unraffinierte, kaltgepresste Öle, z.B. "natives Olivenöl extra". Wenn explizite Angaben auf dem Etikett fehlen, Finger weg.  Auch naturbelassene Sahne und Butter sind hochwertig und wichtig. Zur kalten Verwendung für Salate, selbstgemachte Mayonaisen etc. eignen sich alle hochwertigen Öle je nach persönlichem Geschmack.

Zum kurzfristigen Erhitzen geeignet sind v.a. Oliven-, Sesam- und ungehärtetes (!) Kokosfett, bzw. Ghee (Butterschmalz). Die beiden letzten eignen sich auch zum Höhererhitzen fürs Backen, Braten und Frittieren.