21. März 2012

Erstattung HP-Leistungen nach Unfall


Grundsätzlich haben Unfallopfer einen umfassenden Anspruch auf Schadensersatz.
Dies betrifft auch die Erstattung von Heilpraktikerkosten

Unfallopfer bekommen die Kosten für Heilpraktikerleistungen erstattet, wenn die Behandlung den Gesundheitszustand verbessert und die Unfallfolgen lindert. So ein Urteil des Landgerichts München (AZ 5 O 1837/09) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

Es komme nicht nur auf den Heilungserfolg an, es reiche eine Linderung der Schmerzen aus, so die Richter. Auch «medizinische Außenseitermethoden» seien erstattungsfähig, wenn aus wissenschaftlicher Sicht eine Chance auf Heilung, Linderung oder Verhinderung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bestehe. Ob die Behandlungskosten üblicherweise im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten seien oder nicht, spiele dabei keine Rolle.
Quelle: dpa