31. Juli 2014

Erstattung von rezeptfreien Medikamenten


Seit 2012 ist es den gesetzlichen Krankenkassen generell vom Gesetzgeber erlaubt, auch nicht verschreibungspflichtige, rezeptfreie Medikamente zu erstatten. Welche gesetzliche Krankenkasse dieses freiwillige Angebot macht und in welchem Umfang die jeweiligen Kassen pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Mittel erstattet, können Sie in dieser Liste (pdf) nachlesen. Diese Liste wird quartalsweise aktualisiert.

Gerade für Patienten mit chronischen Erkrankungen lohnt es sich u.U. auch direkt bei der Kasse nachzufragen und den Einzelfall prüfen zu lassen. Wenn nämlich teure, verschreibungspflichtige Medikamente durch kostengünstige Mittel im Rahmen einer alternativen Behandlung, die der Patient zumeist ohnehin aus eigener Tasche finanzieren muss ersetzt werden können, sollte zumindest die Kasse die Kosten für diese günstigeren Mittel erstattet werden. Zumal diese Mittel meist geringe bis keine Nebenwirkungen haben, und langfristig der Kasse und Ihnen eine Menge Folgeerkrankungen ersparen.

Fragen Sie also nach, seien Sie unbequem und lassen Sie ihre Kasse so zugleich wissen, was Sie für Ihre Gesundheit investieren an Aufwand!